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Die Überprüfung der Verbrennungsluft rettet Leben!

In jedem Wohnbereich strömt nur eine begrenzte Menge Luft von außen nach.
Sehr oft teilen sich diese die Bewohner mit Heizgeräten wie Thermen, Konvektoren, Warmwasserbereitern, Öfen usw., welche ausreichend Luft für einen gefahrenlosen Betrieb benötigen.

 

Damit Sie Ihre Feuerstellen weiter beruhigt genießen können

Zu einem Mangel an Verbrennungsluft kann es kommen, wenn Fenster und Türen zu dicht sind, die Außenhülle des Gebäudes stark gedämmt ist und/oder luftabsaugende Geräte wie z.B. Entlüftungsventilatoren, Dunstabzugshauben oder mobile Klimageräte in der Wohnung betrieben werden.

Bei jeder Änderung, welche die Verbrennungsluftzuführung oder den Bedarf beeinflusst (z.B. neue Fenster, neue Türen, neue Dichtungen, Einbau eines Entlüftungsventilators oder einer Dunstabzugshaube...) ist unverzüglich eine neuerliche Überprüfung erforderlich. Denn die Überprüfung der ausreichenden Luftzufuhr schafft Sicherheit in Ihren eigenen vier Wänden.

Luftverbundüberprüfung zur Vermeidung von Kohlenmonoxid-Unfällen

In der Vergangenheit kam es in Wiener Haushalten immer wieder zu Kohlenmonoxid-Vergiftungen mit teilweise tödlichem Ausgang. Um diese Gefahr endlich in den Griff zu bekommen, entwickelten Sachverständige in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Vereinigung für Gas und Wasser und den Wiener Rauchfangkehrern eine spezifische Methode, um die ausreichende Verbrennungsluftzuführung zu überprüfen. Seit Oktober 2012 sind nun die Wiener Rauchfangkehrer per Gesetz dazu beauftragt, im Zuge der Hauptkehrung diese Überprüfung durchzuführen. Die eindrucksvolle Bilanz seither: 75 % weniger Verunglückte durch Kohlenmonoxid-Vergiftung im Vergleich zu den Vorjahren!

Wichtig: der Nachweis von ausreichend Verbrennungsluft

Mit 27.10.2012 trat die Gesetzesnovelle zum Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz in Kraft, in der nun – unter anderem – einmal im Jahr die Überprüfung der ausreichenden Verbrennungsluftzuführung vorgeschrieben ist. Die verschiedenen Überprüfungsmethoden sind in der ÖVGW Richtlinie GK 62 festgelegt. Die einfachste, schnellste und daher kostengünstigste Methode bei Gas-Feuerstätten ist die Ermittlung der Luftzahl. Dabei wird die Menge der einströmenden Verbrennungsluft kontrolliert.

Nur die regelmäßige Überprüfung gibt Sicherheit

Die regelmäßige und sehr kostengünstige Überprüfung durch den Rauchfangkehrer hat sich in der Praxis auch insoweit bewährt, da immer wieder von Kunden Veränderungen am Luftverbund vorgenommen werden, z.B. durch Verkleben von Zuluft-Elementen, Abdichten von Fenstern und Türen, Montagen von elektrischen Ventilatoren im Bad und WC bzw. von Dunstabzugshauben in der Küche und Aufstellung von mobilen Klimageräten im Sommer. Seit Ende Oktober 2012 wird die Überprüfung nun in sämtlichen Wohnungen mit raumluftabhängigen Gasfeuerstätten (Bauart B11) durchgeführt. Diese Bauart ist das klassische und am weitesten verbreitete Gasgerät (atmosphärischer Brenner, ohne Überdruck) mit Strömungssicherung. Insgesamt wurden bereits hunderttausende Wohnungen überprüft. Bei 3% der Anlagen wurde ein Luftverbundmangel festgestellt, der großteils mit einfachen Mitteln (z.B. Entfernen von Tür- oder Fensterdichtungen bzw. Abklemmen von Ventilatoren) behoben werden konnte.

Durch den fachgerechten Einsatz der Wiener Rauchfangkehrer wurden viele Gasfeuerstätten, die im Sommer potentielle Kohlenmonoxid-Unfälle verursacht hätten, rechtzeitig gewartet. So wurden statistisch um 18% weniger Kohlenmonoxid-Unfälle sowie um 75% weniger Kohlenmonoxid-Verünglückte als in den vergangenen Jahren gezählt! Die jährlich zu erfolgende Luftverbundüberprüfung wird im Zuge der Hauptkehrung  durchgeführt. Bei nachträglichen Änderungen, die den Luftverbund beinträchtigen können (z. B. neue Fenster, Teppichboden) ist eine neuerliche Überprüfung notwendig. Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter "Links" im Informationsblatt zur Überprüfung der ausreichenden Verbrennungsluftzufuhr.

Überprüfung der Verbrennungsluftzufuhr bei Öfen

Auch bei Öfen, die mit festen oder flüssigen Brennstoffen (z.B. Holz, Pellets, Heizöl...) beheizt werden, muss laut dem Wiener Feuerpolizeigesetz vom öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer überprüft werden, ob für eine sichere Verbrennung genügend Luft zugeführt wird.

Anders als bei Gasgeräten ist die Überprüfung aufwändiger und kann daher auch etwas länger dauern. In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, den Ofen in Betrieb zu nehmen und eine Probeheizung zu starten oder eine elektronische Messung durchzuführen! Die Überprüfung findet jeweils im Zuge der jährlichen Hauptkehrung statt. Es ist daher notwendig, genügend Zeit für den Termin der Hauptkehrung einzuplanen, wenn sich ein Ofen in Ihrer Wohnung befindet.