- Tätigkeiten -
Abgasmessung
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Luftreinhaltung wird im Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 festgeschrieben, das die Überprüfung von Feuerstätten regelt.Gut gewartete Feuerstätten können bis zu 10% weniger Energie verbrauchen und produzieren auch weniger Schadstoffe. Damit wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch den Benutzern der Feuerstätten Geld erspart.
Mit dieser Überprüfung sind befugte Messorgane (u. a. Ihr Rauchfangkehrer) betraut worden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in einem Befund festzuhalten, der auf Verlangen der Behörde vorzulegen ist.
Welche Feuerstätten sind prüfpflichtig?
Alle Feuerstätten (ausgenommen reine Raumheizer) z.B. Durchlauferhitzer, Heizthermen, Heizkessel,…
Welche Prüffristen gibt es?
Im Intervall von 4 Jahren sind
- Gasfeuerstätten unter 26 kW zu überprüfen.
Im Intervall von 2 Jahren sind
- Gasfeuerstätten von 26 kW bis unter 50 kW
- Ölheizungen und Festbrennstoffheizungen unter 50 kW zu überprüfen
Jährlich sind sämtliche Feuerstätten ab 50 kW Nennwärmeleistung zu überprüfen.
Was wird überprüft?
Die Mengen der chemischen Bestandteile des Abgases werden bestimmt (CO, CO2, NOx, Abgasverlust). Diese dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten.
Wie wird überprüft?
Im Abgasrohr wird eine Messöffnung hergestellt. Ein Teil des Abgases wird in ein elektronisches Messgerät gesaugt und analysiert. Die Messwerte werden schriftlich in einem Befund (Messprotokoll) festgehalten und das Prüforgan nimmt die Beurteilung vor. Die Messöffnung wird anschließend wieder betriebssicher verschlossen.
Prüfbefund und Plakette?
Wer darf überprüfen?
Nur Firmen, die vom Magistrat der Stadt Wien eine Prüfnummer erhalten haben und deren Prüforgane die entsprechende Prüfungen und Weiterbildungen absolviert haben.
Warum sollte der Rauchfangkehrer die Überprüfung durchführen?
Die Überprüfung dient Ihrer Sicherheit und der Sicherheit aller anderen im Haus befindlichen Personen! Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer ist bestelltes Überprüfungsorgan, kennt die Gegebenheiten vor Ort, ist durch seine Position ein neutrales Messorgan und berät Sie gerne objektiv in allen Energiefragen.
Was kostet die Überprüfung?
Die Kosten der Überprüfung sind durch eine Verordnung der Wiener Landesregierung geregelt (laut Entgeltverordnung). Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter "Links" im Informationsfolder "Abgasmessung".